Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509190025 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten

Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt.

Bereitgestellt von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896) am 24.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 14.08.2025 an:

    • Bundesregierung

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