Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509190025
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten
Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
24.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMAS [alle SG hierzu]
- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Asyl und Flüchtlingsschutz [alle SG hierzu]
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Grundsicherung [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle SG hierzu]