Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509190003
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
KRITIS-Dachgesetz
Wir begrüßen den All-Gefahren-Ansatz des KRITIS-Dachgesetzes, um für mehr physische Sicherheit und eine Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen zu sorgen. Zudem teilen wir das Ziel, eine hohe Kohärenz der Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastruktur zu erreichen, und begrüßen v.a. die Ausnahmeregelungen für Finanzunternehmen, die bereits durch DORA reguliert werden. Gleichzeitig schafft das KRITIS-Dachgesetz bzw. die bislang unveröffentlichten Rechtsverordnungen jedoch Unsicherheit hinsichtlich des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Regelungen. Wir halten es daher für erforderlich, die gleichen Regelungen wie in der neuen BSI-KritisV (nach dem Stand des Regierungsentwurfs zum NIS2UmsuCG) in die Rechtsverordnungen aufzunehmen, um eine inkohärente Regelung zu vermeiden.
Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
19.09.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.09.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.09.2025 Federführendes Ministerium: BMI [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]