Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509150018 (PDF - 16 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)

Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) (R001693) am 17.09.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern