Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509150018 (PDF - 16 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)

Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) (R001693) am 17.09.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2508 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union Zuständiges Ministerium: BMWE [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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