Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509030019
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes
Nachbesserungsbedarf: - Leistungsgruppenbeschreibungen: stärkere Orientierung am tatsächlichen medizinischen Bedarf bei den Strukturvoraussetzungen und Mindestanforderungen. - Berücksichtigung der ambulanten Versorgung in der Krankenhausplanung - Aufhebung der Gründungsbeschränkungen für MVZ - Klarstellung, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als zugelassene Krankenhäuser gelten und somit weiterhin zur Gründung und zum Betrieb von MVZ berechtigt sind - Bei den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten sollte klargestellt werden, dass solche Kooperationen bei Bedarf auch zwischen Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern erfolgen können. - Bei der Belegarztanrechnung sollte der Satzteil „in einer ausgewiesenen Belegabteilung“ gestrichen werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. (R000242)
am
03.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.08.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]