Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509030019 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes

Nachbesserungsbedarf: - Leistungsgruppenbeschreibungen: stärkere Orientierung am tatsächlichen medizinischen Bedarf bei den Strukturvoraussetzungen und Mindestanforderungen. - Berücksichtigung der ambulanten Versorgung in der Krankenhausplanung - Aufhebung der Gründungsbeschränkungen für MVZ - Klarstellung, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen als zugelassene Krankenhäuser gelten und somit weiterhin zur Gründung und zum Betrieb von MVZ berechtigt sind - Bei den erweiterten Kooperationsmöglichkeiten sollte klargestellt werden, dass solche Kooperationen bei Bedarf auch zwischen Krankenhäusern und ambulanten Leistungserbringern erfolgen können. - Bei der Belegarztanrechnung sollte der Satzteil „in einer ausgewiesenen Belegabteilung“ gestrichen werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. (R000242) am 03.09.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.08.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern