Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2509020009
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774)
am
02.09.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union Datum des Referentenentwurfs: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG hierzu]
- Außenwirtschaft [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]