Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508270013 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Regelungen der Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.1 Waffengesetz

Bitte um Klarstellung bzw. Korrektur der gesetzlichen Regelung, dass die auf Volksfesten zum Schießen zur Belustigung verwendeten Druckluft- und Federdruckwaffen, die mit Rundkugeln und einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule betrieben werden, ihre Erlaubnisfreiheit durch die letzte Gesetzesänderung vom 17. Juli 2025 nicht verloren haben (Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.1 Waffengesetz). Die neue Formulierung lässt u. E. verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu, was zu Rechtsunsicherheit führt.

Bereitgestellt von:
Deutscher Schaustellerbund e.V. (R003862) am 27.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 26.08.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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