Regelungsvorhaben

Klarstellung der Regelungen der Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.1 Waffengesetz

Aktiv vom 27.08.2025 bis 13.11.2025

Angegeben von:
Deutscher Schaustellerbund e.V. (R003862) am 27.08.2025

Beschreibung:
Bitte um Klarstellung bzw. Korrektur der gesetzlichen Regelung, dass die auf Volksfesten zum Schießen zur Belustigung verwendeten Druckluft- und Federdruckwaffen, die mit Rundkugeln und einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule betrieben werden, ihre Erlaubnisfreiheit durch die letzte Gesetzesänderung vom 17. Juli 2025 nicht verloren haben (Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.1 Waffengesetz). Die neue Formulierung lässt u. E. verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu, was zu Rechtsunsicherheit führt.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508270013 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.08.2025 an:

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