Regelungsvorhaben
Klarstellung der Regelungen der Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.1 Waffengesetz
Aktiv vom 27.08.2025 bis 13.11.2025
Angegeben von:
Deutscher Schaustellerbund e.V. (R003862)
am
27.08.2025
Beschreibung:
Bitte um Klarstellung bzw. Korrektur der gesetzlichen Regelung, dass die auf Volksfesten zum Schießen zur Belustigung verwendeten Druckluft- und Federdruckwaffen, die mit Rundkugeln und einer Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule betrieben werden, ihre Erlaubnisfreiheit durch die letzte Gesetzesänderung vom 17. Juli 2025 nicht verloren haben (Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 1.1 Waffengesetz). Die neue Formulierung lässt u. E. verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu, was zu Rechtsunsicherheit führt.
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-