Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508260023 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz)

Den Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden erneut Meldepflichten auferlegt. Der GDV bedauert dies. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand für die private Wirtschaft passt nicht zum Ziel des Bürokratieabbaus, insbesondere zum Ziel, die betriebliche Altersvorsorge zu entbürokratisieren. Zudem sind die vorgesehenen Fristen für die Umsetzung der Meldepflichten zu kurz.

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 26.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 19.08.2025 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Datum des Referentenentwurfs: 12.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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