Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508200012 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsbedarf am Vierten MautrechtsänderungsGesetz

Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) (R001089) am 20.08.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vor-schriften Datum des Referentenentwurfs: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (10)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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