Regelungsvorhaben

Änderungsbedarf am Vierten MautrechtsänderungsGesetz

Angegeben von:
Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) (R001089) am 20.08.2025

Beschreibung:
Die Regelung sieht eine nachträgliche Mauterhebung. Dort heißt es, dass pauschal eine Strecke von 500 KM auf Mautstrecken angenommen wird, wenn die tatsächliche Strecke nicht ermittelt werden kann. Für Fahrzeuge der Paketdienste, die Transporter oder kleine Lkw zwischen 3,5 t bis 7,5 t einsetzen, wäre das eine unverhältnismäßige Regelung, denn im Nahverkehr, den die Paketdienste regelmäßig bedienen, werden solche Strecken nicht zurückgelegt. Angemessen wäre höchstens eine pauschale Berechnung von 100 km.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vor-schriften Datum des Referentenentwurfs: 14.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (10)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2508200012 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern