Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2508010012 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf der Tierseuchenmeldeverordnung (TierSeuchMeldV)

Eine Einbeziehung gastronomischer Betriebe in die Meldepflicht nach § 3 RefE-TierSeuchMeldV ist weder zielführend noch notwendig. Der Verordnungszweck würde dadurch nicht gefördert, wohl aber würden gastronomische Betriebe unverhältnismäßig belastet. Eine gesetzliche Klarstellung oder Ausnahmeregelung für die Gastronomie ist daher geboten.

Bereitgestellt von:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) (R001044) am 01.08.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.07.2025 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    RefE TierSeuchMeldV Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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