Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507310020
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Leitlinien statt zusätzlicher Regulierung für rekonfigurierbare Radiosysteme
ZVEI-Position zu möglichen delegierten Rechtakten der Funkanlagenrichtlinie (Artikel 3.3 i und Artikel 4) der EU-Kommission. Die ZVEI-Position zu rekonfigurierbaren Funksystemen betont, dass Software-Updates in der Regel keinen Einfluss auf die grundlegenden Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) haben, da Hardware meist fest ausgelegt ist. Der ZVEI empfiehlt statt zusätzlicher Regulierung eine nicht-legislative Maßnahme in Form von Leitlinien und warnt vor übermäßiger Bürokratie, insbesondere zum Schutz von Innovation und KMU.
Bereitgestellt von:
ZVEI e.V. (R002101)
am
31.07.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.06.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle SG hierzu]