Regelungsvorhaben
Leitlinien statt zusätzlicher Regulierung für rekonfigurierbare Radiosysteme
Angegeben von:
ZVEI e.V. (R002101)
am
31.07.2025
Beschreibung:
ZVEI-Position zu möglichen delegierten Rechtakten der Funkanlagenrichtlinie (Artikel 3.3 i und Artikel 4) der EU-Kommission.
Die ZVEI-Position zu rekonfigurierbaren Funksystemen betont, dass Software-Updates in der Regel keinen Einfluss auf die grundlegenden Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) haben, da Hardware meist fest ausgelegt ist.
Der ZVEI empfiehlt statt zusätzlicher Regulierung eine nicht-legislative Maßnahme in Form von Leitlinien und warnt vor übermäßiger Bürokratie, insbesondere zum Schutz von Innovation und KMU.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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