Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Leitlinien statt zusätzlicher Regulierung für rekonfigurierbare Radiosysteme

Angegeben von:
ZVEI e.V. (R002101) am 31.07.2025

Beschreibung:
ZVEI-Position zu möglichen delegierten Rechtakten der Funkanlagenrichtlinie (Artikel 3.3 i und Artikel 4) der EU-Kommission. Die ZVEI-Position zu rekonfigurierbaren Funksystemen betont, dass Software-Updates in der Regel keinen Einfluss auf die grundlegenden Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) haben, da Hardware meist fest ausgelegt ist. Der ZVEI empfiehlt statt zusätzlicher Regulierung eine nicht-legislative Maßnahme in Form von Leitlinien und warnt vor übermäßiger Bürokratie, insbesondere zum Schutz von Innovation und KMU.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507310020 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 02.06.2025 an:

      • Bundesregierung

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