Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2507250018 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Streichung der Erheblichkeitsschwelle zur rechtssicheren Priorisierung von Wasserversorgung und Wasserhaushalt

Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 4 Abs. 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Wasserstoffverfügbarkeit, um die vorgesehene Erheblichkeitsschwelle bei der Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses in wasserrechtlichen Verfahren zu streichen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die öffentliche Wasserversorgung und der Wasserhaushalt auch bei potenziellen Beeinträchtigungen durch den Wasserstoffhochlauf mit Vorrang geschützt werden. Es soll ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden, der die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen gewährleistet und gleichzeitig den behördlichen Handlungsspielraum bei der Prüfung von Zulassungsverfahren stärkt.

Bereitgestellt von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111) am 25.07.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 25.07.2025 an:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (4)

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