Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506260094
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.
Bereitgestellt von:
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. (R000422)
am
26.06.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.06.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/3498 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Schienenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]