Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506170001 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Der Nichtraucherschutz soll im BNichtrSchG gemäß dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO-FCTC) neu geregelt werden

Der bislang durch das BNichtrSchG, § 5 ArbStättV und landesrechtliche Bestimmungen gewährte Nichtraucherschutz genügt nicht den Anforderungen des WHO-FCTC. Danach ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz insbes. an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in allen öff. Verkehrsmitteln und an allen öff. geschlossenen Orten zu gewährleisten. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden. Darüber hinaus ist der Nichtraucherschutz gemäß den Empfehlungen des EU-Rates für rauch- und aerosolfreie Umgebungen vom 3.12.2024 (C/2024/7425) auch an öffentlichen Orten im Freien zu gewährleisten. Für die Überarbeitung von BNichtrSchG und ArbStättV hat der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die umfassende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.

Bereitgestellt von:
Pro Rauchfrei e.V. (R003833) am 17.06.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

  • Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
  • Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
  • Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
  • Nichtraucherschutz, Tabakprävention, rauchfrei wohnen und arbeiten, rauchfreie Freizeit: Gaststätten, Sport- und Freizeitstätten, Verkehr u.a.

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern