Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506040012
(PDF - 18 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG
Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
04.06.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.06.2025 an:
-
Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]