Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506040012 (PDF - 18 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Änderung der §§ 6-11 IFG

Der DAV fordert eine Änderung der §§ 6-11 IFG und ist der Auffassung, dass klargestellt werden sollte, dass das Erstveröffentlichungsrecht des Urhebers dem Informationszugang nicht zwingend entgegensteht, auch pseudonym oder anonym gestellte Anträge zulässig sein sollten, das Drittbeteiligungsverfahren gestrafft und beschleunigt werden muss, die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) als Widerspruchsbehörde bei abgelehntem Informationszugang zuständig sein sollte, Fallgruppen definiert werden sollten, in denen einstweiliger Rechtsschutz nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist und mittels Veröffentlichungs- und Aktenführungspflichten der Behörden mehr Transparenz erreicht werden kann.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 04.06.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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