Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2506040001
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
Bereitgestellt von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313)
am
04.06.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Krankenversicherung [alle SG hierzu]