Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505280009 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)

Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.05.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 26.05.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

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