Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505280009
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG)
Der DAV kommentiert das EMöGG aus Sicht der Anwaltschaft und verweist insbesondere darauf, dass § 169 Absatz 2 GVG bis jetzt in der Praxis von den Gerichten nicht angewandt wird, weshalb Erfahrungswerte fehlen. Eine Nachschärfung durch den Gesetzgeber wird angeregt. Bezüglich der Vorschrift in § 169 Absatz 3 Satz 1 GVG, von welcher in mehreren Fällen Gebrauch gemacht wurde, sind dem DAV keine Probleme oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen bekannt.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.05.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.05.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]