Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505280008
(PDF - 7 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des §136 Abs. 4 der Strafprozessordnung
Der DAV evaluiert aus Sicht der Anwaltschaft die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren positiv. Die Regelung hat zur Erleichterung der späteren Aussagewürdigung sowie zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten zu Inhalt und Ablauf der Vernehmung beigetragen, jedoch wird eine teilweise Verlagerung der Streitigkeiten auf Inhalt von Vor- und Pausengesprächen beobachtet. Der DAV regt die Ausweitung der Regelung auf alle Verbrechenstatbestände sowie die konsequentere Umsetzung des § 134 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StPO an.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.05.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.05.2025 an:
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]