Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505060017
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.
Bereitgestellt von:
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. (R000422)
am
06.05.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 07.06.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/3498 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Schienenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]