Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2505060017 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.

Bereitgestellt von:
Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. (R000422) am 06.05.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.06.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

  • Versendet am 07.06.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/3498 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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