Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504170001
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
17.04.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]