Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504150050 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Grundgesetz Artikel 2 und 3 schützen

Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2 und 3 sollten weiterhin den Schutz von Mädchen und Frauen aufgrund des Geschlechts sicherstellen. Die Aufnahme von "sexueller und geschlechtlicher Identität" soll verhindert werden. In Grundgesetz Artikel 2, Absatz 1 soll der zweite Teil "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt" erhalten bleiben zum Schutz von Mädchen und Frauen.

Bereitgestellt von:
Rona Duwe (R007165) am 15.04.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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