Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2504010028
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzanfechtung - Ausnahmen für Daseinsvorsorge schaffen
Die Lieferungen und weiteren Leistungen der kommunalen Unternehmen in den Bereichen Energie, Wärme, Wasser und Abwasser sind unabdingbare Daseinsvoraussetzungen für eine jederzeit funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Leistungen müssen daher auch im Insolvenzfall den Bürgern und Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das Insolvenzrecht, insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht, muss dem angemessen Rechnung tragen. Gerade für die Sicherung des Lebensbedarfs und die Unternehmensfortführung bedarf es bei Insolvenzanfechtungen einer Ausnahmeregelung für den Bereich der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
01.04.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.03.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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-
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Energienetze [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]