Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503310105
(PDF - 13 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Kosten für Flugsicherung durch den Staat deckeln bzw. kompensieren
Pandemiebedingte Einnahmeausfälle der Flugsicherung sollten nicht den Fluggesellschaften in Rechnung gestellt, sondern durch den Staat kompensiert werden. Darüber hinaus sollte der Bund die Basiskosten der Kernaufgaben im allgemeinen Interesse übernehmen. Zu diesen Kernaufgaben zählen etwa die Aufrechterhaltung eines 24/7 Kernbetriebs mit minimalem Personaleinsatz und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der operativen technischen Systeme und Dienste.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
31.03.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.03.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Personenverkehr [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]