Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503310105 (PDF - 13 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Kosten für Flugsicherung durch den Staat deckeln bzw. kompensieren

Pandemiebedingte Einnahmeausfälle der Flugsicherung sollten nicht den Fluggesellschaften in Rechnung gestellt, sondern durch den Staat kompensiert werden. Darüber hinaus sollte der Bund die Basiskosten der Kernaufgaben im allgemeinen Interesse übernehmen. Zu diesen Kernaufgaben zählen etwa die Aufrechterhaltung eines 24/7 Kernbetriebs mit minimalem Personaleinsatz und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der operativen technischen Systeme und Dienste.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 31.03.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 20.03.2025 an:

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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