Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503300001
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
C5-Äquivalenz-Verordnung
Mit dem durch das Digital-Gesetz neu eingeführten § 393 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) wurde im Jahr 2024 der „Kriterienkatalog C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue)“ als verpflichtend einzuhaltender Sicherheitsmaßstab für das Gesundheitswesen festgelegt. Darüber hinaus sind laut Gesetz weitere Testate oder Zertifikate möglich, deren „Befolgung ein im Vergleich zum C5-Standard vergleichbares oder höheres Sicherheitsniveau sicherstellt“. Die C5-Äquivalenz-Verordnung soll der Festlegung dienen, welche Standards diese Anforderungen erfüllen.
Bereitgestellt von:
Medtronic GmbH (R002310)
am
30.03.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.03.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
C5-Äquivalenz-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.01.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
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