Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503280175 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Unionszollkodex erst nach Behebung der aktuellen Umsetzungsprobleme und Schaffung ausreichender Umsetzungskapazitäten vorantreiben

Der Legislativvorschlag zur Änderung des UZK liegt seit 2023 vor, während die Umsetzung der letzten Novelle von 2016 voraussichtlich noch bis Ende der 2020er-Jahre andauert. Eine erneute Reform wäre daher verfrüht. Zudem fehlen bislang Vorschläge zur Entlastung der Wirtschaft, zur Vereinfachung von Zolltarifen und -sätzen. Diese Aspekte sollten in der nächsten Legislaturperiode vorrangig behandelt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 28.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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