Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503280166 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitszeitrecht flexibler, d.h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestalten

Das deutsche Arbeitszeitrecht muss flexibler, d. h. praxisgerecht und zeitgemäß ausgestaltet werden. Alle Möglichkeiten der Flexibilisierung, die die europäischen Vorgaben zulassen, müssen genutzt werden, z. B. eine Wochenhöchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Das Arbeitszeitrecht muss alle europarechtlich zulässigen Möglichkeiten der Flexibilisierung nutzen, insbesondere muss der Wechsel von der täglichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit erfolgen. Auch eine eventuelle Regulierung der Arbeitszeiterfassung muss die europarechtlichen Freiräume nutzen und z. B. solche Beschäftigte ausnehmen, die ihre Arbeitszeiten selbst gestalten können.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 28.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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