Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503280157
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Bundesstatistikgesetzes
Die Häufigkeit, mit der Unternehmen zu statistischen Auskünften herangezogen werden müssen muss evaluiert werden und der Grundsatz geschaffen werden, dass die Auskunft nicht zu erheblichen bürokratischen Belastungen für Unternehmen gilt. Dies gilt insbesondere, wenn die Datenerhebung innerhalb eines Unternehmens nicht mit einer regulären Berichts- oder Dokumentationspflicht korrespondiert. Die Höhe des Bußgeldes nach § 23 Abs. 3 muss evaluiert werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756)
am
28.03.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.01.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]