Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503280157 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Bundesstatistikgesetzes

Die Häufigkeit, mit der Unternehmen zu statistischen Auskünften herangezogen werden müssen muss evaluiert werden und der Grundsatz geschaffen werden, dass die Auskunft nicht zu erheblichen bürokratischen Belastungen für Unternehmen gilt. Dies gilt insbesondere, wenn die Datenerhebung innerhalb eines Unternehmens nicht mit einer regulären Berichts- oder Dokumentationspflicht korrespondiert. Die Höhe des Bußgeldes nach § 23 Abs. 3 muss evaluiert werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) (R001756) am 28.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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