Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503260115 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Frist zur Wiedervorführung nach nicht bestandener Hauptuntersuchung von einem auf zwei Monate

Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erherbliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatztteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.

Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 31.03.2025

Adressatenkreis:

  • Versendet am 13.02.2025 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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