Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503190035 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungssteuer

Die Stadt Tübingen hat im Jahr 2022 eine kommunale Verpackungssteuer auf Einweggeschirr eingeführt. Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2025, dass die Satzung, auf der die Steuer in Tübingen beruht, verfassungsgemäß ist, befassen sich weitere Städte mit der Einführung einer entsprechenden Steuer.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (R001957) am 19.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Nach oben blättern