Regelungsvorhaben

Flickenteppich und weitere Belastung der Gastronomie durch kommunale Verpackungssteuer verhindern

Angegeben von:
Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (R001957) am 19.03.2025

Beschreibung:
Die Stadt Tübingen hat im Jahr 2022 eine kommunale Verpackungssteuer auf Einweggeschirr eingeführt. Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2025, dass die Satzung, auf der die Steuer in Tübingen beruht, verfassungsgemäß ist, befassen sich weitere Städte mit der Einführung einer entsprechenden Steuer.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2503190035 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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