Regelungsvorhaben
Flickenteppich und weitere Belastung der Gastronomie durch kommunale Verpackungssteuer verhindern
Angegeben von:
Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (R001957)
am
19.03.2025
Beschreibung:
Die Stadt Tübingen hat im Jahr 2022 eine kommunale Verpackungssteuer auf Einweggeschirr eingeführt. Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2025, dass die Satzung, auf der die Steuer in Tübingen beruht, verfassungsgemäß ist, befassen sich weitere Städte mit der Einführung einer entsprechenden Steuer.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.03.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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