Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503180007 (PDF - 19 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Referenzwert-Dokuments

Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014) müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten. Ziel ist es dieses Referenzwert-Dokument abzuschaffen.

Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 27.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

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