Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503180007
(PDF - 19 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Referenzwert-Dokuments
Im Rahmen der Benchmark- oder Referenzwert-Verordnung (EU/596/2014) müssen Banken ihre Kunden beim Abschluss eines Verbraucher- oder Immobiliardarlehens über den verwendeten Referenzwert (z.B. EURIBOR), seine Administratoren und „dessen mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher“ informieren. Dies geschieht mithilfe eines Informationsblattes, dem sog. Referenzwert-Dokument. Die Verordnung ist eine Reaktion des Europäischen Gesetzgebers auf die Manipulation von Referenzwerten. Ziel ist es dieses Referenzwert-Dokument abzuschaffen.
Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999)
am
27.03.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.01.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]