Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503170064 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune

Die Diabetologie ist ein medizinisches Fach, in dem intersektoral und interdisziplinär gearbeitet wird. Die Diabetologie ist keine Reparaturmedizin, sondern eine kontinuierliche, sich stets kümmernde „Gesprächsmedizin“. Aus diesem Grund kritisieren wir in dem Entwurf vor allem den Vorschlag, eine Jahrespauschale beim Hausarzt pro Patient einzuführen, bei gleichzeitigem Wegfall der Chronikerpauschalen/Quartalspauschalen für di Diabetolog*innen. Es ist zu befürchten, dass Diabetesschwerpunktpraxen zukünftig Menschen mit Diabetes nicht mehr engmaschig betreuen können, weil es wirtschaftlich aufgrund der Beratungsintensität, die dann nicht mehr bezahlt werden soll, nicht umsetzbar ist.

Bereitgestellt von:
Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. (R003572) am 17.03.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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