Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503170024 (PDF - 19 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verdachtsmeldepflicht bei Geldwäsche auf wesentliche Sachverhalte begrenzen

Die Geldwäsche-Meldepflicht ist im deutschen Recht sehr weit gefasst und lastet überwiegend auf den Banken. Nur 15 Prozent der Meldungen wurden bis Ende 2022 an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und in nur 0,3 Prozent der Fälle folgte ein Urteil, ein Beschluss, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift. Um Banken und Aufsicht von Bürokratie zu entlasten, ist die Meldepflicht der Banken gegenüber der FIU auf gravierende Geldwäschevortaten zu beschränken.

Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 27.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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