Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2503170021 (PDF - 19 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Meldungen an Handelsregister mit Transparenzregister verbinden

Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind verpflichtet, der registerführenden Stelle Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Das Register soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Es erfolgt nur die Mitteilung an das Handelsregister. Änderungen im Transparenzregister müssen durch den Kunden selbst erfolgen. Meldungen an das Handelsregister, die auch für das Transparenzregister erforderlich sind, sollten durch einen automatischen Prozess dort eingefügt werden können. Das spart Zeit, Kosten, Doppelaufwand und fördert den Bürokratieabbau.

Bereitgestellt von:
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 27.03.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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