Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502130012 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdurchsetzung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Der HDE unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken zu optimieren. Allerdings müssen die hierzu gewählten Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der BLE in ihrer Funktion als UTP-Durchsetzungsbehörde begegnet dagegen ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist insbesondere nicht erforderlich und angemessen und widerspricht damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die neuen Befugnisse sind zudem mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung unvereinbar.

Bereitgestellt von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 13.02.2025

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern