Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502130012
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsdurchsetzung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Der HDE unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, die Durchsetzung der Verbote unlauterer Handelspraktiken zu optimieren. Allerdings müssen die hierzu gewählten Maßnahmen verhältnismäßig sein. Die geplante Erweiterung der Befugnisse der BLE in ihrer Funktion als UTP-Durchsetzungsbehörde begegnet dagegen ernsthaften verfassungsrechtlichen Bedenken. Sie ist insbesondere nicht erforderlich und angemessen und widerspricht damit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die neuen Befugnisse sind zudem mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung unvereinbar.
Bereitgestellt von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
13.02.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.01.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Agrarorganisations- und Lieferketten-Verordnung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.01.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle SG hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]