Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502080006
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beitragsgerechtigkeit: Faire Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen. Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen.
Bereitgestellt von:
Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. (R003339)
am
03.04.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Krankenversicherung [alle SG hierzu]
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]