Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2502040013
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Behördenaktenübermittlungsverordnung (BehAktÜbVO)
Die Bundesregierung bestimmt nach § 298a Absatz 4 ZPO und den entsprechenden Verordnungsermächtigungen in den Verfahrensordnungen der Fachgerichtsbarkeiten durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates in einer einheitlichen Rechtsverordnung die Standards, die in zivil-, arbeits-, verwaltungs-, sozial- und finanzgerichtlichen Verfahren sowie in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten des Bundes und der Länder gelten
Bereitgestellt von:
Deutscher Sozialgerichtstag e.V. (R001028)
am
04.02.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 81/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ): Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (20. WP) (Vorgang)
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]