Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501290008
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Der BVMW erkennt die Notwendigkeit einer Anpassung der Handelsregistergebühren an die gestiegenen Kosten an, fordert jedoch eine maßvolle und differenzierte Herangehensweise. Eine lineare Erhöhung um 50 Prozent ist offenkundig unverhältnismäßig und belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen im wahrsten Sinne über Gebühr. Alternative Finanzierungsmodelle und Effizienzsteigerungen solltendaher vorrangig mit dem Ziel geprüft und umgesetzt werden, eine ausgewogene und nachhaltige Lösung zu finden. Gleichzeitig sollten zukünftig Gebührenerhöhungen konsequent an eine Verbesserung der Qualität und Operabilität der entsprechenden Register gekoppelt werden. Der BVMW ist bereit, konstruktiv an Lösungsansätzen mitzuwirken, die die Interessen des Mittelstands angemessen berücksichtigen.
Bereitgestellt von:
Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft (R001657)
am
01.02.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 55/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
Zuvor:
Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung (20. WP) (Vorgang)
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]