Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501220025
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umstellung des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell
Änderung der Gesetzeslage dergestalt, dass die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer nach dem sogenannten Verrechnungsmodell ermöglicht wird. Dies betrifft insbesondere § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach EU-Recht dürfen die Mitgliedstaaten Erleichterungen bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass die Einfuhrumsatzsteuer nicht bereits zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten ist, sondern erst im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet wird. Von diesem sogenannten Verrechnungsmodell machen praktisch alle EU-Mitgliedstaaten Gebrauch, Deutschland bislang jedoch nicht.
Bereitgestellt von:
Deutsches Verkehrsforum (R000084)
am
22.01.2025
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
- Automobilwirtschaft [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Industriepolitik [alle SG hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Schienenverkehr [alle SG hierzu]
- Schifffahrt [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]