Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501070004
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
In Fällen häuslicher Gewalt fordert die BAG TäHG die Einführung der Regelung, wonach Gewaltausübende zur Teilnahme an Täterprogrammen nach Standard der BAG TäHG verpflichtet werden. Die Täterarbeitseinrichtungen vor Ort müssen dafür mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln ausgestattet werden.
Bereitgestellt von:
Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (R007268)
am
12.03.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Opferschutz [alle SG hierzu]