Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501020011 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Angereicherte Rohstoffe aus dem Weinbau in Abfindungsbrennereien

In einem Schreiben wurdedie Position vertreten, dass in Abfindungsbrennereien die Verarbeitung von angereichertem Weinen sowie von Trester oder Weinhefe, die als Nebenerzeugnisse bei der Herstellung von angereichertem Wein entstehen, nach dem geltenden Alkoholsteuerrecht nicht zulässig sei. Dieser rechtlichen Einschätzung und der Änderung der bisherigen Praxis widersprechen wir.

Bereitgestellt von:
Deutscher Weinbauverband e.V. (R000974) am 02.01.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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