Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2501020011
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Angereicherte Rohstoffe aus dem Weinbau in Abfindungsbrennereien
In einem Schreiben wurdedie Position vertreten, dass in Abfindungsbrennereien die Verarbeitung von angereichertem Weinen sowie von Trester oder Weinhefe, die als Nebenerzeugnisse bei der Herstellung von angereichertem Wein entstehen, nach dem geltenden Alkoholsteuerrecht nicht zulässig sei. Dieser rechtlichen Einschätzung und der Änderung der bisherigen Praxis widersprechen wir.
Bereitgestellt von:
Deutscher Weinbauverband e.V. (R000974)
am
02.01.2025
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]