Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412260009 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht

Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.

Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 27.12.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (4)

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