Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412260009
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Klimawirkung von alternativen Kraftstoffen im Steuerrecht
Das BMF plant, Fahrzeuge der E-Fuels-only-Kategorie im Rahmen der Kfz-Steuer, der Einkommenssteuer und Gewerbesteuer mit Elektromobilität gleichzustellen. Aus Sicht des ADAC sollten neben der Fahrzeuge auch die alternativen Kraftstoffe, einhergehend mit ihrer Klimawirkung, steuerlich im Rahmen der Energiesteuer begünstigt werden.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
27.12.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]