Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412260005 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt alter Zulassungspapiere ausländischer Oldtimer durch Änderung des Fahrzeugzulassungsverordnung

Die FZV verpflichtet aktuell die deutschen Zulassungsbehörden, ausländische Zulassungsbescheinigung im Zuge der Zulassung von Importfahrzeugen einzuziehen, sechs Monate aufzubewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich zu vernichten. Im Fall von Oldtimern führt dies zum Verlust historisch wertvoller Dokumente. Deshalb regt der ADAC e.V. an, § 8 Abs. 4,S. 1 FZV dahingehend zu ändern, dass die Zulassungsbescheinigung nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist nicht mehr vernichtet werden muss, sondern lediglich entwertet wird.

Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 27.12.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 07.10.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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