Regelungsvorhaben
Erhalt alter Zulassungspapiere ausländischer Oldtimer durch Änderung des Fahrzeugzulassungsverordnung
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
07.10.2024
Beschreibung:
Die FZV verpflichtet aktuell die deutschen Zulassungsbehörden, ausländische Zulassungsbescheinigung im Zuge der Zulassung von Importfahrzeugen einzuziehen, sechs Monate aufzubewahren und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich zu vernichten. Im Fall von Oldtimern führt dies zum Verlust historisch wertvoller Dokumente. Deshalb regt der ADAC e.V. an, § 8 Abs. 4,S. 1 FZV dahingehend zu ändern, dass die Zulassungsbescheinigung nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist nicht mehr vernichtet werden muss, sondern lediglich entwertet wird.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2412260005 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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