Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200186 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Kompensationsmechanismus für die indirekten CO2-Kosten durch den Einbezug der Schifffahrt in den ETS.

Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.

Bereitgestellt von:
Aurubis AG (R001636) am 20.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

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